FAQs

Häufig gestellte Fragen

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

F: Wie kann ich ein Angebot erhalten?

A: Sie können uns die Produktdetails per E-Mail senden oder uns direkt über WhatsApp kontaktieren. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Produktdetails zu bestätigen und Ihnen anschließend ein Angebot zu unterbreiten.

F: Gibt es eine Mindestbestellmenge (MOQ)?

A: Derzeit gibt es für unsere Klimaanlagen und Kühler keine Mindestbestellmenge. Eine geringere Bestellmenge kann jedoch zu höheren Versandkosten für den Kunden führen. Um die Kosteneffizienz zu optimieren, empfehlen wir, mit einer vollen Containerladung zu beginnen.

F: Können Produkte individuell angepasst werden?

A: Wenn eine Anpassung erforderlich ist, müssen Kunden detaillierte Zeichnungen und Produktspezifikationen bereitstellen. Nach der Bewertung durch unsere professionellen Ingenieure erstellen wir einen Anpassungsplan und ein Angebot.

F: Welche Handelsbedingungen und Zahlungsmethoden werden unterstützt?

A: Wir unterstützen derzeit FOB-Handelsbedingungen. Für Kunden mit einer Zusammenarbeit von mehr als zwei Jahren bieten wir CIF- oder DDP-Bedingungen an. Für Neukunden akzeptieren wir T/T-Zahlungen oder von uns genehmigte kurzfristige Akkreditive. Der Restbetrag ist vom Käufer vor der Versiegelung des Containers nach Versandabschluss zu begleichen.

F: Kann ich Mustereinheiten kaufen?

A: Wir können Mustereinheiten zu Vertragspreisen liefern, die Transportkosten müssen jedoch vom Käufer getragen werden. In einigen Fällen können die Mustergebühren bei Folgebestellungen erstattet werden.

F: Wie wird die Produktkaution bezahlt?

A: Nach der Bestätigung des Kaufprojekts müssen Kunden innerhalb von drei Tagen nach Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung leisten. Für Neukunden beträgt die Anzahlung 50 %. Nach einem Jahr Zusammenarbeit kann die Anzahlung auf 30 % reduziert werden. Für Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung von 60–80 % erforderlich.

F: Wie werden F&E- und Formengebühren für kundenspezifische Produkte berechnet?

A: Bei kundenspezifischen Produkten müssen 50 % der Forschungs- und Entwicklungs- sowie Formenkosten vom Käufer im Voraus bezahlt werden. Sobald das kundenspezifische Produkt den Anforderungen des Käufers entspricht und freigegeben ist, müssen die restlichen 50 % bezahlt werden.